Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald

Bei uns im Handwerk gibt es "Action"...
... denn wir be- und verarbeiten Metall ....
... zu den schönsten Formen.

Metallhandwerker-Innung RLWW
Aktuelles




Bundesverband Metall (BVM) wählt neues Präsidium

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbands Metall wählte in turnusgemäßen Wahlen am 29.11.2023 in Essen ihr Präsidium neu.

Präsident Willi Seiger (NRW) wurde für weitere vier Jahre gewählt. Auch die Vizepräsidenten Christian Metges (Bayern), Michael Winterhalter (Baden-Württemberg) und Thoralf Volkens (Nord) wurden als Vizepräsidenten im Amt bestätigt. Neu ins Präsidium wurde Bernd Loosen (Rheinland-Pfalz) als Vizepräsident gewählt. Der bisherige Vizepräsident Erwin Kostyra wurde zum Ehrenpräsidenten des BVM ernannt. Das BVM-Präsidium verlieh ihm zum Abschied den goldenen Ehrenring des Metallhand-werks. In seiner Laudatio würdigte ZDH-Präsident Jörg Dittrich das herausragende Engagement Kostyra‘s für die Belange des Metallhandwerks, die er in seiner Zeit als langjähriger Präsident und Vizepräsident des Bundesverbandes vertreten hat.







Mitglieder der Metallhandwerker-Innung informierten sich über wichtige Themen


Zur diesjährigen Innungsversammlung der Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald konnte Obermeister Uwe Born zahlreiche Mitglieder in der Birkenhof-Brennerei Nistertal begrüßen.

In seinem Geschäftsbericht ging der Obermeister auf die aktuelle Situation im Metall- und Feinwerkmechaniker-Handwerk ein. „Wir können für unsere Gewerke eine positive Auftragslage verzeichnen. Die meisten Betriebe sind jedoch gezwungen, ihre Produkte neu zu kalkulieren – die massive Kostensteigerung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind drastisch.“ Diese Aussage wurde von den Mitgliedern uneingeschränkt geteilt.

Daran anschließend folgte ein Vortrag der „fischer Deutschland Vertriebs GmbH“ aus  Wandachtal. Der Referent Roberto Weyda, Technischer Außendienst von fischer berichtete über „Befestigungstechnik im Metallhandwerk“ und über „Aktuelle Produkte aus dem Hause „fischer“. Ferner wies er auch auf die Verpflichtung von Schulungen im Umgang mit PU-Schäumen auf Grundlage der EU-Richtlinie „REACH“ hin.

Nach Verabschiedung der Jahresrechnung und Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung endete der offizielle Teil der Versammlung. Obermeister Born lud alle Teilnehmer zu einer Führung durch die Birkenhof-Brennerei ein. Dabei durfte die Verkostung erlesener Produkte natürlich nicht fehlen.

Bei einem anschließenden Imbiss blieb noch ausreichend Gelegenheit zum Austausch im Kreise der Kollegen.





Schweißermappe – kostenfreier Download

Der Bundesverband Metall in Essen (BVM) bietet für Metallbaubetriebe im Metallverband eine Schweißermappe an. Als kompakte Arbeitshilfe, die regelmäßig systematisch aktualisiert wird, enthält sie Formblätter für innerbetriebliche Schulungen sowie Schweißanweisungen (WPSen) für die gängigsten Schweißverfahren. Nur für Mitglieder.
 
Weitere Informationen siehe: https://www.metallhandwerk.de/bvm-schweissermappe-mit-aktualisierten-arbeitshilfen-zum-download-2/
 
Quelle: metallhandwerk.de
 
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------




Sachverständigentag für das Metallbauerhandwerk: 05.-06.05.2022

Der Bundesverband Metall lädt die Sachverständigen für das Metallbauerhandwerk am 05.-06.05.2022 zu einem Sachverständigentag nach Ratingen (Düsseldorf) ein. Dort werden aktuelle Fachthemen und Beispielfälle von Sachverständigen vorgestellt.
 
Programm:
 
– Festlegung der richtigen Ausführungsklassen nach DIN EN 1090 – Armin Richter
– Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, was ist gefordert?  Michael Skowronnek
– Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, Beispielfälle – German Sternberger
– Bauaufsichtlich zugelassene Befestigungen in Holz –  Uwe Roxlau
– Statische Bemessungen, für welche Bauteile? Von wem? – Uwe Roxlau
– Aluminium EN 1090-3 Besonderheiten – Frank Kania
– Aktuelle Tore-Normen, was gilt? – Jochen Lude
– Feinverputzen feuerverzinkter Stahlkonstruktionen – Karsten Zimmer
 
Termin:
05.-06.05.2022 Ratingen (Düsseldorf)
 
Landhotel Krummenweg, am Krummenweg 1, 40885 Ratingen (Düsseldorf)
https://www.hotelkrummenweg.de/

Preis:
598,00€ inkl. Tagungsunterlagen und Verpflegung,  zzgl. MwSt. (ohne Übernachtung)
 
Infos und Buchung siehe:
https://www.metallhandwerk.de/seminare-und-kongresse/sachverstaendigentag-fuer-das-metallbauerhandwer/
 

Quelle: metallhandwerk.de
 
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------




Praxis Recht: Referenzfotos im Internet

Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Werken eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Leistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Ein Leitfaden informiert über rechtliche Aspekte.
 
Das neue Praxis Recht „Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet“ bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.
 
https://www.metallhandwerk.de/praxis-recht-referenzfotos-im-internet/
 
 
Quelle: metallhandwerk.de

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------




In der Richtlinie Feuerschutzabschlüsse werden Informationen zu Herstellung, Auswahl, Bestellung, Lieferung, Wartung und Montage sowie deren bestimmungsgemäße Nutzung bereitgestellt. Zudem werden die erforderlichen Dokumente – vor dem Einbau oder zur Abnahme – beispielhaft aufgeführt.

Die Richtlinie gilt für alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die mit CE-Kennzeichnung gemäß Europäischer Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 in Verkehr gebracht werden. Diese erstrecken sich auf Elemente wie z.B. Türen oder Tore mit den Eigenschaften Feuer- und/oder Rauchschutz.

Zusätzliche Eigenschaften wie Einbruchschutz oder Schallschutz sind nicht Bestandteile der Richtline. Die Richtlinie gilt nicht für Feuerschutzabschlüsse in Sonderanwendungen wie etwa auf Schiffen oder in Flugzeugen. Feuerschutz-Festverglasungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Für diese Bauprodukte sind weiterhin allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) erforderlich bzw. Europäische Technische Bewertungen (ETA) auf Basis des entsprechenden Europäischen Technischen Bewertungsdokument (EAD). Feuerschutzabschlüsse gemäß Europäischer Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 müssen als Bauprodukte der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 16034 entsprechen.

Weitere Informationen hier:








(Bild:  M & T Metallhandwerk)


Deutscher Metallbaupreis 2020

Der Sieger des Deutschen Metallbaupreises 2020 in der Kategorie „Treppen und Geländer“ kommt aus dem Westerwald. David Hölzemann, Metallbauermeister aus Hachenburg konnte mit seinem Produkt, eine Stahlwendeltreppe für den Gastrobereich eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main, die Jury überzeugen.

Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald und die Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald gratulieren David Hölzemann und dem gesamten Team der Fa. Metallbaubau Hölzmann zu diesem hervorragenden Erfolg.





Die besten Metallhandwerker Deutschlands 2020

Deutschlands beste Metallhandwerker stellten sich am 13. und 14. November 2020 dem Praktischen Leistungswettbewerb. Die 43 Wettbewerbsteilnehmer hatten sich zuvor bundesweit in Landeswettkämpfen qualifiziert und traten zur Endausscheidung beim Bundesleistungswettbewerb an.

Die ursprüngliche Planung sah vor, den Bundesleistungswettbewerb  wie in den vergangenen Jahrzehnten am Bundesfachzentrum Metall und Technik in Northeim als Präsenzveranstaltung stattfinden zu lassen. Trotz Hygienekonzept standen die Organisatoren im Bundesverband Metall vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Pandemie Ende Oktober plötzlich vor der Entscheidung, eine Alternative zur Präsenzveranstaltung zu finden.

Zügig wurde gemeinsam mit dem neuen Vorsitzenden der Bundesbewertungsausschusses, Klaus Korff, sowie mit den Beteiligten im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin, im Bundesverband Metall (BVM) sowie im Bundesfachzentrum Metall und Technik Northeim geprüft und entschieden, auf ein virtuelles Format umzustellen. Ein absolutes Novum für einen Praktischen Leistungswettbewerb. Die Durchführung fand online auf Grundlage der technischen Zeichnungen der Prüfungsstücke im jeweiligen Ausbildungsberuf statt. Diese wurden den Teilnehmern vorab zugeschickt. Die Prüfung erfolgte dann online per Videochat. So konnten die Kandidaten ihre Fähigkeiten im Umgang mit Metall regelkonform unter den kritischen Augen des Bewertungsausschusses unter Beweis stellen. Das ist auch in diesem neuen Format mit beeindruckenden, teils exzellenten Ergebnissen gelungen.

Weiter hier:

Quelle: metallhandwerk.de





“Digital jetzt“ – Innovationsförderung für Betriebe

Digitale Technologien und Know-how entscheiden immer mehr über den wirtschaftlichen Erfolg und die Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Das Innovationsförderprogramm „Digital jetzt“ des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mittelständische Betriebe bei der Einführung digitaler Technologien. Dies ist besonders für Metallhandwerksbetriebe interessant mit Blick auf intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung sowie bessere Vernetzung, beispielsweise innerhalb der Lieferketten. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. “Digital jetzt“ läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.

Weiter hier:

Quelle: metallhandwerk.de



 




Richtlinie für Kraftbetätigte Türen


Der Markt verlangt immer häufiger nach automatischen Türsystemen. Für den Metallbauer ist es daher empfehlenswert, seine Türen komplett mit Antriebssystemen zu planen und anzubieten. In der Richtlinie Kraftbetätigte Türen wird der normgerechte Umgang mit kraftbestätigten Drehflügel-, Schiebe- und Falttüren im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich beschrieben.
Die neue Richtlinie entspricht den europäischen Verordnungen und richtet sich an Metallbauer, die Türen mit Antriebssystemen ausrüsten, sei es bei der Fertigung oder auch bei der Nachrüstung. Die 24seitige Richtlinie wurde von Experten des Bundesverbandes Metall in Zusammenarbeit mit Vertretern der Industrie erstellt und vermittelt neben technischen Belangen auch die Verfahren zur korrekten CE-Kennzeichnung und Dokumentation.

Weitere Informationen: https://www.metallhandwerk.de/produkte/richtlinie-fuer-kraftbetaetigte-tueren/




Muss es denn direkt ein Auto sein?

Metallhandwerker-Innung übergibt Fahrzeug an Prüfungsbesten

Um die Frage direkt zu beantworten: Ja, denn wer hervorragende Leistungen bei der Gesellenprüfung erbringt, soll auch ein besonderes Geschenk bekommen.

Das dachte sich auch die Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald, die seit nunmehr zwei Jahren den Prüfungsbesten im Ausbildungsberuf „Metallbauer/ in“ und „Feinwerkmechaniker/ in“ mit ihren insgesamt sieben unterschiedlichen Fachrichtungen, ein für einige Wochen ein auf das Metallhandwerk designetes Auto zur Verfügung stellt.

Bereits in den vorangegangenen Monaten hatte die Innung in den jeweiligen Berufsbildenden Schulen im Innungsbezirk die Auszubildenden darüber informiert, dass die Innung für die Prüfungsbesten ein besonderes Highlight bereithält. Aber: Ohne Fleiß kein Preis. Das Leistungsziel wurde klar bestimmt. Der Abschluss der Gesellenprüfung in Theorie und Praxis muss mindestens mit der Note „gut“ erfolgen. Die Ausbildung muss in einem Ausbildungsbetrieb, der sich im Bezirk der Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald (Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn, Westerwald) befindet, absolviert werden.

„Wir wollen“, so der Obermeister Christoph Held, Kirburg, „mit dieser besonderen Würdigung einen Anreiz bei allen Auszubildenden schaffen, zu den Besten zu gehören und gleichzeitig damit zum Ausdruck bringen, dass sich Leistung lohnt.“

Den Reigen der Prüfungsbesten eröffnete Nikolas Noel Michel aus Holzheim, der im Rahmen der diesjährigen Winter-Gesellenprüfung die Ausbildung mit der Note „sehr gut“ abschloss. Ausbilder Olaf Roßtäuscher von der Firma Roßtäuscher GmbH, Diez (Bild links) zeigte sich sichtlich stolz auf die Leistungen „seines“ Junghandwerker-Kollegen.






Freisprechungsfeier der Metallhandwerker-Innung fand im Stöffelpark statt

Nach Beendigung der Ausbildung schaut sicherlich so mancher Junghandwerker freudig auf das Erreichte –

das sich als Ergebnis in Form des Gesellenbriefes wiederspiegelt - und lässt den Blick auf die vergangenen dreieinhalb Jahre Lehrzeit schweifen. Dies war sicherlich auch bei den Junghandwerkern, die ihre Ausbildung im Metall- und Feinwerkmechanikerhandwerk erfolgreich absolviert hatten, der Fall. Für die Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald war es wie immer eine Verpflichtung, die jungen Absolventen im Rahmen einer Freisprechungsfeier für das erreichte Ziel, den Erhalt des Gesellenbriefs, förmlich freizusprechen. Zahlreiche Gäste folgten dieser Einladung in den Stöffelpark nach Enspel.

Obermeister Christoph Held, Kirburg, gratulierte zu diesen Leistungen im Namen der Innung. „Das Metallhandwerk macht Spaß, es ist das Handwerk der Kreativen und der Könner. Ihr Handwerk! Haben Sie weiterhin Ihre Freude daran. Das Rüstzeug haben Sie nun erlernt, doch Ihr Werdegang hat gerade erst begonnen: Bilden Sie sich fort, machen Sie Karriere. Dazu müssen Sie nicht unbedingt studieren. Sicher, das ist ein möglicher Weg, um weitere Sprossen der Karriereleiter zu erklimmen. Aber: Er ist keinesfalls der einzige und auch nicht der mit absoluter Erfolgsgarantie. Karriere geht auch im Handwerk. Bestehen Sie im Alltag, finden Sie kreative Lösungen, seien Sie aufgeschlossen für gute Ratschläge und innovative Ideen. Zeigen Sie durch Ihr tägliches Engagement, Ihre Lernbereitschaft und Ihr Können, dass Sie etwas auf dem „Kasten“ haben“, so der Obermeister in seiner Ansprache.
Auch Olaf Roßtäuscher, Lehrlingswart und zuständig für die Ausbildung innerhalb der Innung, schloss sich den Grußworten an. „Während Ihrer Lehrzeit haben wir Ihnen das Wissen und die Fähigkeiten vermittelt, die Sie zukünftig benötigen, um als eigenständige Facharbeiter tätig zu werden. Behalten Sie Ihre Wissbegierde und bleiben Sie aufgeschlossen für neue Herausforderungen“.

Daran anschließend folgte das große Highlight des Abends, die Ausgabe der Gesellenbriefe an eine Metallbauerin, 27 Metallbauer und 11 Feinwerkmechaniker aus den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, Westerwald und Rhein-Lahn durch Obermeister Christoph Held und den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Steffen Woitzel, Olaf Roßtäuscher und Uwe Born.

Für besondere Prüfungsleistungen wurde Nikolas Noel Michel aus Holzheim, (Ausbildungsbetrieb Roßtäuscher GmbH, Diez); Lars Lustermann, Hohenstein (Reinhold Nink, Schlossermeister, Birlenbach); Steven Gerl, Ötzingen (Rainer Girmann, Schlossermeister, Montabaur) und Benjamin Unrau, Lohmar (Peter Schmitz, Formenbau und Gravuren GmbH, Buchholz) ein Präsent überreicht.

Feinwerkmechaniker
Jürgen Rommel, Herschbach (BLEN Metalltechnik GmbH, Ötzingen); Felix Staude, Hachenburg (Bruks Klöckner GmbH, Maschinenbau, Hirtscheid); Tim Poetz, Nentershausen (Friedtec GmbH & Co. KG, Werkzeugbau, Görgeshausen); Marvin Fuchs, Niedererbach (Maschinenbau Wüst GmbH,Ötzingen); Benjamin Unrau, Lohmar (Peter Schmitz, Formenbau und Gravuren GmbH, Buchholz); Marc Neufeld, Dernbach; Marvin Rüb, Großmaischeid; Markus Siebert, Dierdorf (alle drei Reuth GmbH, Werkzeugbau, Großmaischeid); Vitali Naumov, Stockhausen-Illfurth; Jan Scherer, Höhn (beide Schmidt und Kexel GmbH, CNC-Präzisionstechnik, Bad Marienberg); Jan Manuel Mager, Sulzbach (Stefan Schmidt, Maschinenbaumechanikermeister, Misselberg).

Metallbauer
Nils Andexser, Stockhausen-Illfurth (Ausbildungsbetrieb Held Metallwaren GmbH & Co. KG, Kirburg); Nils Bauer, St. Katharinen (Dieter Bopper GmbH, Metallbau, St. Katharinen); Andre Diesler, Reichenberg (Jürgen Köhler und Fred Fetz, Metallbau, Niederwallmenach); Jonathan Frorath, Rheinbrohl (MST-GmbH, Metall- und Schweißtechnik, Brohl-Lützing); Steven Gerl, Ötzingen (Rainer Girmann, Schlossermeister, Montabaur); Erik German, Hemmelzen (Metallbau Klein GmbH, Flammersfeld); Sebastian Groth, Rennerod (Norbert Klünder GmbH, Bau- und Kunstschlosserei, Seck); Bilal Gümüs, Rennerod (Zoth GmbH & Co. KG, Anlagen- u. Apparatebau, Westernohe); Niklas Krüger, Altenkirchen (Metallbau Müller GmbH, Mündersbach); Maurice Krüger, Fürthen (Stahlbau H. D. Schneider, Inh. Andreas Schneider e. K., Hamm); Marvin Leyendecker, Sessenhausen (STARNET-Stahlbau Schlosserei, R. Netthöfel GmbH, Marienrachdorf); Arvid Link, Melsbach (Thomas Frorath, Metallbauermeister, Rheinbrohl); Lars Lustermann, Hohenstein (Reinhold Nink, Schlossermeister, Birlenbach); Tim Mann, Rosenheim (Uwe Born, Maschinenbauermeister, Elkenroth); Lukas Mertgen, Hartenfels (Dietmar Mertgen, Metallbauermeister, Hartenfels); Nikolas Noel Michel, Holzheim (Roßtäuscher GmbH, Metallbau-Stahlbau-Schlosserei, Diez); Lisa Pfeifer, Wallmenroth (Ibrahim Sen, Baufertigteilmontage, Wallmenroth); Bastian Pinto-Soares, Unkel (Trimborn Söhne Metallbau GmbH, Bad Honnef); Tristan Reuker, Hadamar (Noll Metallbau GmbH, Görgeshausen); Lorenz Riedel, Pleckhausen (Metallbau Kaul GmbH & Co. KG, Krunkel); Patrick Schneider, Diez (RS Torsysteme GmbH & Co. KG, Limburg); Lukas Sebon, Freudenberg (Hermann Metallbau GmbH, Friesenhagen); Bennedikt Sprenger, Oberneisen (Roßtäuscher GmbH, Metallbau-Stahlbau-Schlosserei, Diez); Mulue Tekle, Buch (Marius Wieland, Metallbauermeister, Nastätten); Samuel Teklemichael, Limburg-Linter (Roßtäuscher GmbH, Metallbau-Stahlbau-Schlosserei, Diez); Laurenz Uhlemann, Wissen (Norbert Moser, Metallbauerbetrieb, Kirchen); Kevin Wickler, Wissen (Stefan Leidig, Schlossermeister, Friesenhagen); Jannick Zöller, Niederfischbach (Hermann Metallbau GmbH, Friesenhagen).

 






Statik-Service des Bundesverbands Metall: Metallbau- und Glas-Statiken von Experten

Der BVM betreut Mitgliedsbetriebe, die nicht über die Ressourcen verfügen, bei statischen Berechnungen. Ausführungsstatiken werden dabei vom BVM für Geländer, Treppenanlagen, vorgestellte oder abgehängte Balkonanlagen, Terrassenüberdachungen, begehbare Verglasungen, Tiefgaragenüberdachungen, Carports oder Wintergärten in prüffähiger Qualität erstellt.

Dabei kommen Bauteile aus Baustahl, Nichtrostendem Stahl und Glas zum Einsatz. Die statischen Untersuchungen und Dimensionierungen von Verankerungskonstruktionen mittels Dübeln, Betonschrauben oder bauaufsichtlich zugelassenen Verankerungskörben werden ebenfalls durchgeführt. Für Fundamentbemessungen werden Fundamentlasten bestimmt.

 Weitere Informationen siehe:

https://www.metallhandwerk.de/statik-service-des-bundesverbands-metall-metallbau-und-glas-statiken-von-experten/

Quelle: metallhandwerk.de










Geländer-Richtlinie (April 2019)

Die Geländer-Richtlinie gehört auf den Tisch jedes Metallbauers. Die komplett neu überarbeitete Richtlinie gibt Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen, die dem Baurecht und dem Arbeitsschutz unterliegen. Auf die erforderlichen Hilfsmittel für die Bemessung wird ebenso verwiesen.

Außerdem wichtig für alle Metallbauer: Es werden in dieser Richtlinie alle relevanten Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen in Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt. Damit ist der Metallbauer sicher, dass er nichts übersieht.

Jetzt Bestellen:

https://www.metallhandwerk.de/produkte/bvm-gelaender-richtlinie/

 







Vergaberecht: Begleitschreiben führt zu Angebotsausschluss 

Ein Bieter, der im Begleitschreiben seines Angebotes einen von den Vertragsbedingungen abweichenden Gerichtsstand anführt – obwohl im Angebot selbst alles stimmt –  unterliegt laut Vergabekammer einem Angebotsausschluss.
 
In dem entschiedenen Fall der Vergabekammer Rheinland-Pfalz hatte der öffentliche Auftraggeber die Ausführung von diversen Abfallentsorgungsleistungen im offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Der Betrieb beteiligte sich mit einem Angebot an der Ausschreibung. Im Begleitschreiben fand sich in der Fußzeile der Hinweis: „Gerichtsstand ist H., Geschäftsführer: XXX Eingetragen unter HRB XXX M.“ In den Vergabeunterlagen aber war bezüglich des Gerichtsstandes eine Vorgabe bemacht, nämlich: „Gerichtsstand für Vertragsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist P.“
 
Der Auftraggeber schloss das Angebot wegen Änderung des Gerichtsstandes im Briefkopf des Angebotsbegleitschreibens gemäß § 57 VgV aus. Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz sieht in den Angaben in der Fußzeile des Begleitschreibens eine unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen und damit einen zwingenden Ausschließungsgrund nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Das Begleitschreiben des Betriebes sei dabei als Bestandteil des Angebotes zu sehen. Insoweit ist nicht nur der eigentliche Text des Begleitschreibens, sondern darüber hinaus sind auch die in Fußzeilen enthaltenen Informationen zu berücksichtigen, so die Vergabekammer. Unerheblich sei hierbei, ob es sich bei der Fußzeile um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handele, die u. U. unwirksam ist. Es ist für eine Vergabestelle nicht zumutbar, erst über materielle Prüfungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen feststellen zu müssen, ob vom Vertragspartner verwendete vorformulierte Regelungen inhaltlich einer AGB-Kontrolle entsprechen und wirksam einbezogen wurden, so die Vergabekammer klarstellend.
Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 28. März 2018 (Az: VK 1 – 38/17).
Empfehlung:
 
Lassen Sie bei sämtlichen Abänderungen der Vergabeunterlagen absolute Vorsicht walten. Prüfen Sie auch Angaben, die nicht bewusst in Bezug auf das Vergabeverfahren gemacht wurden, sondern – wie hier – allgemein auf dem verwendeten Briefpapier enthalten sind. Prüfen Sie Ihr Briefpapier bzw. Ihre Email-Signaturen dahingehend, dass hier keine Angaben enthalten sind, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendig sind.
Ansprechpartnerin im Bundesverband Metall:
 
Friederike Tanzeglock
Ass. jur.
Recht,Sozial- und Tarifpolitik
Telefon: 0201 / 89619-28
E-Mail: friederike.tanzeglock@metallhandwerk.de

 
Quelle: metallhandwerk.de





Erweiterung Statikbaukasten: Bemessung von Windlasten. Nur für Mitglieder

Neu: Der Anwendungsbereich der BVM-Arbeitshilfe BVM-AH 007 (Statikbaukasten) wurde über sehr einfach zu berechnende Umrechnungsfaktoren auf die Bemessungsmöglichkeit bei Windlasteinwirkungen erweitert. Ein Angebot nur für Mitglieder. Im Dezember 2015 hat der Bundesverband Metall (BVM) zur Qualitätssicherung für Metallbauer und Sachverständige im Metallbau exklusiv für Mitglieder der Metallinnungen die technische Arbeitshilfe 007 „Statikbaukasten zur Dimensionierung von Geländern“ herausgegeben. BVM-Experten vertreten das Metallhandwerk in den maßgebenden Normungsgremien und haben somit direkten Zugang zu aktuellsten Informationen. Diese fließen in regelmäßige Aktualisierungen ein. Nach der ersten Ergänzungslieferung vom Februar 2017 wird die Mappe mit den einfach nutzbaren Tabellenblättern nun ergänzt. Neu: Erweiterung mit Bemessungsmöglichkeit für Windlasteinwirkungen

Der Anwendungsbereich der BVM-AH 007 (Statikbaukasten) wird über sehr einfach zu berechnende Umrechnungsfaktoren auf die Bemessungsmöglichkeit bei Windlasteinwirkungen erweitert.

Erweiterungen im Detail für

Umwehrungen, die Fluchtwege absichern (gleichzeitiger Ansatz von Holm- und Windlast), Bemessung von Umwehrungen, bei denen die Windlast maßgeblich ist

Inkl. Beispiele für die Dimensionierungen bei Windeinwirkungen

Mitgliederpreis für die Ergänzungslieferung mit der Bemessungsmöglichkeit für Windlasteinwirkungen: 29,90 Euro. Der abgebildete Ordner ist im Preis nicht enthalten. Die bereits aktualisierte Vollversion des Statikbaukastens (Ordner) können Innungsmitglieder separat im Online-Shop erwerben. Sie kostet bei einer Einzelbestellung unverändert 199,- Euro und je 99,- Euro für Sammelbestellungen ab 20 Stück, bspw. über Landesverbände oder Innungen – auf Anfrage.

Bestellung: https://www.metallhandwerk.de/produkte/2-ergaenzungslieferung-fuer-arbeitshilfe-ah-007

Quelle: metallhandwerk.de








 

Wem Gott will rechte Gunst erweisen, den schickt er in die weite Welt…

Bereits 1823 schrieb Joseph von Eichendorff das Gedicht „Der frohe Wandersmann“. 196 Jahre später waren zahlreiche Mitglieder der Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald auf den Spuren Eichendorfs und erkundeten („…Dem will er seine Wunder weisen - In Berg und Wald und Strom und Feld“), den Landkreis Neuwied.

Treffpunkt war die Kunstschmiede des Ehrenobermeisters Sebastian Hoppen in Dattenberg, der auch die Organisation des Tages übernommen hatte. Bei einer kleinen Stärkung ging es sportlichen Schrittes nach Linz am Rhein, wo bereits die „Theresia“ der Personenschifffahrtsgesellschaft Schmitz auf die Wanderer wartete. Bei herrlichem Wetter fuhr das Schiff den Rhein hinab nach Königswinter und wieder zurück nach Linz. Dabei gab es ausreichend Gelegenheit, das Handwerk betreffend, fachkundige Gespräche im Kollegenkreis zu führen oder gar lustige Anekdoten auszutauschen.

In Linz angekommen, nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, das schöne Städtchen am Rhein auf eigene Faust zu erkunden und kennen zu lernen. Bei gutem Essen und kühlen Getränken ließen die Wanderer den Tag im Linzer „Restaurant Franco“ Revue passieren. Für alle Teilnehmer stand bereits fest, dass ein solcher Tag auch im kommenden Jahr wiederholt werden muss. Und der Termin steht ebenfalls fest: Pfingstsamstag, 30.05.2020.







Verantwortlich: Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke
Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Fachverband Metall Rheinland – Pfalz